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Hallo,

weiß evtl. jemand, ob man Hartz IV Empfangsberechtigt ist, wenn man in dem Wohnhaus seiner 2 Kinder (ca. 150qm - 200qm) Wohnrecht hat, und nicht selbst genutztes Wohneigentum (ca. 50-70qm) mit 2 weiteren Personen besitzt?
 
aus der Diskussion: Hartz IV bei Wohnrecht und nicht selbst genutztem Wohneigentum
Autor (Datum des Eintrages): bluealien18  (12.10.07 21:24:08)
Beitrag: 1 von 8 (ID:31962729)
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