Hallo, weiß evtl. jemand, ob man Hartz IV Empfangsberechtigt ist, wenn man in dem Wohnhaus seiner 2 Kinder (ca. 150qm - 200qm) Wohnrecht hat, und nicht selbst genutztes Wohneigentum (ca. 50-70qm) mit 2 weiteren Personen besitzt? |
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aus der Diskussion: | Hartz IV bei Wohnrecht und nicht selbst genutztem Wohneigentum |
Autor (Datum des Eintrages): | bluealien18 (12.10.07 21:24:08) |
Beitrag: | 1 von 8 (ID:31962729) |
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