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Liebe Rechtsexperten,

Folgender Fall:

Wohnhaft zur Miete.
Mieter wird in einem Brief von ehemaligem und neuen Vermieter gebeten die damals nächste Miete nicht zu überweisen, bis die neuen Daten vom neuen Vermieter mir bekannt gegeben würden und der Grundbucheintrag stehe kurz bevor.

Nun wurden die Daten des neuen Vermieters endgültig dann am 30. (also sehr spät) des Vormonats bekannt gegeben. Im Rahmen des selben Briefs sagt der neue Vermieter ebenfalls, daß nun der Eigentumsübergang erfolgt sei.

Das Problem ist , daß die Miete an den alten Eigentümer schon raus war (Schuld des Mieters, da mit dem Brief darauf hingewiesen erstmal nicht zu zahlen).

Frage: Hat der Mieter mit der Zahlung geleistet und kann nun den neuen an den alten Eigentümer verweisen?


Vielen Dank schonmal vorab

Stat
 
aus der Diskussion: Mietezahlung an den alten nicht neuen Eigentümer - wer hat Ansprüche gegen wen?
Autor (Datum des Eintrages): Statistix  (12.10.07 23:24:03)
Beitrag: 1 von 14 (ID:31964460)
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