Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]31965256[/posting]"sie behauptet weiterhin vergewaltugt worden zu sein,...."

Woher weißt Du das? Meines Wissens liegt eine persönliche (schriftliche)
Aussage des "Opfers" dem Gericht noch gar nicht vor.

Der Vergewaltigungsvorwurf wurde ja nicht einmal bei Anzeigeerstattung
erhoben. Da ging es "nur" um den sexuellen Missbrauch einer Minder-
jährigen.

Hinzu kommt die Aussage des Arztes, der keine Anzeichen für eine Ver-
gewaltigung, ja nicht einmal eines Geschlechtsverkehrs feststellen
konnte.

Und damit entspricht der bisherige Verlauf keineswegs deutschen
Rechtsgepflogenheiten.
 
aus der Diskussion: Ich habe meinen Türkeiurlaub storniert!
Autor (Datum des Eintrages): Goedecke_Michels  (13.10.07 13:33:13)
Beitrag: 36 von 136 (ID:31967298)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE