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das ist doch wohl ganz einfach. In jedem Kaufvertrag ist das geregelt. Der alte Vermieter muss entweder die Miete erstatten oder dem neuen vermieter weiterreichen. Ich bin selber Vermieter und es ist oftz so dass es bei der ersten Miete Überscheidungen gibt... ist zwar umständlichg aber wirklich kein Problem! Man muss das halt nur regeln.
 
aus der Diskussion: Mietezahlung an den alten nicht neuen Eigentümer - wer hat Ansprüche gegen wen?
Autor (Datum des Eintrages): casel  (13.10.07 19:17:09)
Beitrag: 11 von 14 (ID:31972044)
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