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Artikel 9
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
 
aus der Diskussion: Die Presse berichtete nicht über den Al-Quds-Tag
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (15.10.07 13:16:20)
Beitrag: 63 von 122 (ID:31997402)
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