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REAG/GARP-Programm 2007 Reintregration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) Government Assisted Repatriation Programme (GARP)

A. Allgemeine Information

Das REAG (Reisebeihilfen)/GARP(Starthilfe)-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr/Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

REAG/GARP wird von IOM im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und der zuständigen Länderministerien organisiert und in Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden, den Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen, Zentralen Rückkehrberatungsstellen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR--United Nations High Commissioner for Refugees) durchgeführt.

Das Programm dient der geordneten Vorbereitung und Durchführung der Rückkehr/Weiterwanderung. Voraussetzung ist, dass die Ausreisenden nicht über genügend Mittel verfügen, die Kosten für die Rückkehr bzw. Weiterwanderung zu übernehmen; davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) oder dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bezogen werden. Kosten für die Vorbereitung zur Ausreise (z.B. Gebühren für Pässe und Visa, Fahrten zum Flughafen oder zu konsularischen Interviews) sind beim zuständigen Sozialamt oder anderen zuständigen Kostenträgern zu beantragen. Bei Weiterwanderung müssen die entsprechenden gültigen Visa vorliegen.

B. Unterstützungen

Im Rahmen des Programms werden folgende Hilfen gewährt:

* Übernahme der Beförderungskosten (mit Flugzeug, Bahn oder Bus)

* Benzinkosten in Höhe von 205,00 € pro PKW

* Reisebeihilfen in Höhe von 100,00 € für Erwachsene und Jugendliche bzw. 50,00 € für Kinder unter 12 Jahren. Die Reisebeihilfen können - abhängig vom Bundesland, in dem sich die Ausreisenden aufhalten - unterschiedlich hoch sein.

* GARP-Starthilfen in Höhe von 200,00 € pro Erwachsenen und Jugendlichen bzw. 100,00 € pro Kind unter 12 Jahren (maximal jedoch 600,00 € pro Familie) für die Rückkehr nach: Ägypten, Äthiopien, Algerien, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, China, Cote d’Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Ghana, Guinea, Indien, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kuba, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Syrien und Vietnam.

* GARP-Starthilfen in Höhe von 250,00 € pro Erwachsenen und Jugendlichen bzw. 125 ,00 € pro Kind unter 12 Jahren (maximal jedoch 750,00 € pro Familie) für die Rückkehr nach: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Iran, Mazedonien, Montenegro, in die Russische Föderation, Serbien (einschl. Kosovo, außer Minderheiten der Serben und Roma aus dem Kosovo), in die Türkei, in die Ukraine.

* GARP-Starthilfen in Höhe von € 500 pro Erwachsenen und Jugendlichen bzw. € 250 pro Kind unter 12 Jahren (maximal jedoch € 1.500 pro Familie) für Afghanistan, Irak und Minderheiten der Serben und Roma aus dem Kosovo.

Neu: ab 01.07.2007 wird eine zusätzliche Starthilfe durch den Bund gewährt

GARP-Zusatz-Starthilfe (ab 1.7.2007 bis auf Weiteres)

Die GARP-Starthilfen werden ab 01.07.2007 bis auf Weiteres durch eine GARP-Zusatz-Starthilfe verstärkt. Sie wird einheitlich in Höhe von 100 € Erwachsenen/Jugendlichen als auch Kindern unter 12 Jahren gewährt. Für die GARP-Zusatz-Starthilfe gilt kein Familienhöchstbetrag.

Die GARP-Zusatz-Starthilfe wird Staatsangehörigen aus allen vorgenannten GARP-Staaten Staatsangehörigen aus allen vorgenannten GARP-Staaten (Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Alge-rien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Belarus, Bhutan, Burkina Faso, China, Cote d’Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Georgien, Ghana, Guinea, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kuba, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Ukraine und Vietnam) gewährt.

C. Antragstellung

REAG/GARP-Anträge können nur über eine kommunale- bzw. Landesbehörde (z.B. Sozialamt, Ausländerbehörde), Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Zentrale Rückkehrberatungsstellen oder über den UNHCR gestellt werden.

D. Personenkreis und Voraussetzungen

Die REAG-Rückkehrhilfe und GARP-Starthilfe wird folgendem Personenkreis gewährt:

* Leistungsberechtigten nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz;

* Anerkannten Flüchtlingen;

* Sonstigen Ausländern, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt worden ist;

* Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel.

Alle Rückkehrer/Weiterwanderer müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens im Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung sowie gültiger Reisedokumente sein. Für die Rückkehr in das Kosovo kann ein EU-Laissez-Passer ausgestellt werden. Für die Rückkehr auf dem Landweg nach Montenegro und Serbien einschließlich Kosovo ist zusätzlich eine Rückkehrvignette erforderlich.

Die Antragsteller müssen durch Unterschrift auf dem REAG/GARP-Antrag bestätigen, dass sie freiwillig ausreisen wollen, auf bei Behörden und Verwaltungsgerichten eingelegte Rechtsbehelfe und Rechtsmittel und gegebenenfalls auf ihre Rechte aus Aufenthaltstiteln verzichten. Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden keine REAG-Rückkehrhilfen und GARP-Starthilfen gewährt. Dies gilt nicht für Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel.

E. Einwanderungsvisum für Weiterwanderung

Ausländer, die weiterwandern wollen, also Aufnahme und ständigen Aufenthalt in einem Drittland anstreben, sollten sich zunächst an eine Auskunfts- und Beratungsstelle für Auswanderer und Auslandstätige wenden, um sich dort über Auswanderungsmöglichkeiten beraten zu lassen. (z.B. Raphaels-Werk, Diakonisches Werk, DRK). Verzeichnisse dieser Beratungsstellen können beim

Bundesverwaltungsamt

Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige

50728 Köln

(www.bundesverwaltungsamt.de)

angefordert werden. Anträge auf unterstützte Beförderung in Drittländer können von IOM erst bearbeitet werden, wenn ein Einwanderungsvisum vorliegt.

F. Weitere Informationen

Weitere Informationen über das REAG-/GARP-Programm können bei allen Sozial- und Ausländerämtern der Städte und Landkreise, bei den Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen, Zentralen Rückkehrberatungsstellen sowie bei IOM in Nürnberg (in deutsch oder englisch) angefordert werden.

G. Sonderprogramm für selbstzahlende Migranten (SMAP) (nur Hinflug)

IOM kann für Personen, die nicht über REAG/GARP gefördert werden können, durch SMAP (Special Migrants Assistance Programme) Flugreisen organisieren und günstige Flugtarife anbieten.

Das gilt besonders auch für Einwanderer in die USA/Kanada/Australien. Die Flugkosten müssen entweder von den Ausreisenden vor der Ausreise bezahlt werden oder eine andere Stelle (z.B. Sozialamt, Wohlfahrtsverband etc.) muss eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.

http://www.bamf.de/DE/Migration/Rueckkehrfoerderung/REAGGARP…
 
aus der Diskussion: Die Presse berichtete nicht über den Al-Quds-Tag
Autor (Datum des Eintrages): aekschonaer  (16.10.07 00:49:43)
Beitrag: 117 von 122 (ID:32013913)
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