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DMS Deutsche Maklerservice AG
Wiesbaden
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung


Wir laden die Aktionäre der DMS Deutsche Maklerservice AG am Montag, den 19. November 2007, um 18:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, zur außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:


Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Der Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft mit Sitz in Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 161915, gehören insgesamt 136.344 Aktien der DMS Deutsche Maklerservice AG, was einem Anteil von genau 95 vom Hundert des Grundkapitals der DMS Deutsche Maklerservice AG entspricht. Die Jung, DMS & Cie. AG ist damit Hauptaktionärin der DMS Deutsche Maklerservice AG und berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt. Ein entsprechendes Verlangen hat die Jung, DMS & Cie. AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der DMS Deutsche Maklerservice AG gerichtet.

Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 19,68 EUR je auf den Namen lautende Aktie der DMS Deutsche Maklerservice AG festgelegt. Sie hat dem Vorstand der Gesellschaft eine Gewährleistungserklärung der Baden-Württembergische Bank vom 17. Oktober 2007 übermittelt, mit der die Baden-Württembergische Bank die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Jung, DMS & Cie. AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede übergegangene DMS Deutsche Maklerservice AG-Aktie zu zahlen.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, als dem vom Landgericht Wiesbaden ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft.

Die von der Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der DMS Deutsche Maklerservice AG an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Jung, DMS & Cie. AG folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre der DMS Deutsche Maklerservice AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft mit Sitz in Grünwald (Hauptaktionärin) übertragen. Die Barabfindung beläuft sich auf 19,68 EUR pro übertragene auf den Namen lautender Aktie im Nennbetrag von je 1 EUR der DMS Deutsche Maklerservice AG.“

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, zur Einsicht der Aktionäre aus:


der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,


die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006,


der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006,


der von der Jung, DMS & Cie. AG nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete Bericht an die Hauptversammlung über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der Barabfindung vom 17.10.2007 (einschließlich der Gutachtlichen Stellungnahme der ORT Wirtschaftsberatung GmbH, Bayreuth, zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG, zum 19. November 2007, DMS Deutsche Maklerservice AG vom 05.10.2007),


die Gewährleistungserklärung der Baden-Württembergische Bank,


der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG von dem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, erstattete Bericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 17.10.2007.


Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen können unter folgender Anschrift angefordert werden:


DMS Deutsche Maklerservice AG
Vorstand
Kormoranweg 1
65201 Wiesbaden
Fax 0 611 / 3353 - 350

Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind.

Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters der Gesellschaft müssen spätestens am dritten Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangen sein, um für diese Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können.

Die Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gem. § 126 I AktG sind ausschließlich zu richten an:


DMS Deutsche Maklerservice AG
Vorstand
Kormoranweg 1
65201 Wiesbaden
Fax 0 611 / 3353 - 350

Rechtzeitig an die oben genannte Adresse eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären durch die Gesellschaft unverzüglich bekannt gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



Wiesbaden im Oktober 2007

DMS Deutsche Maklerservice AG
Kormoranweg 1
65201 Wiesbaden
Tel.: 0611/3353-0

Der Vorstand
 
aus der Diskussion: DMS Deutsche Maklerservice AG
Autor (Datum des Eintrages): bountykiller68  (20.10.07 12:24:48)
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