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Immer wieder berichten die Medien über grauenhafte Scharia-Strafen wie Enthaupten, Hände abhacken, Steinigen uvm. Auch werden für diese Strafen für die seltsamsten Vergehen wie z.B. Ehebruch oder Homosexualität angewandt. Es drängt sich mir daher die Frage auf ob die Scharia menschenrechtskonform ist bzw. völkerrechtskonform. Wenn dem nicht so ist, müsste man die Scharia eigentlich weltweit verbieten und mittels UN-Sanktionen bzw. dem Internationalen Gerichtshof durchsetzen.

Was ist die Scharia:
Die Scharia ist die islamische Rechtsordnung. Sie enthält umfassende Gesetze der Muslime, die von zwei Quellen abgeleitet werden: 1. dem Koran und 2. der Sunna. Die Scharia umfasst alle Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens im Alltag.

Scharia-Strafen

Es wird zwischen Hudud-Strafen, Qisas-Strafen, Diya-Strafen und Ta´zir-Strafen unterschieden. Hudud-Strafen, ahnden sogenannte Verstösse gegen Gottesrecht. Sie sind unabänderbar. In die Kategorie der Hududstrafen fallen:

1. Ehebruch und Unzucht
2. Fälschliche Bezeichnung der Unzucht
3. Schwerer Diebstahl
4. Straßenraub und Raubmord
5. Genuss von alkoholischen Getränken
6. Abfall vom Islam (Apostasie)
7. Rebellion oder Aufruhr
8. Homosexualität
9. Vergewaltigung

Einige Strafen im Detail:

1. Ehebruch und Unzucht
Darunter versteht man ausserehelichen, ohne Zwang ausgeführten Geschlechtsverkehr von Mündigen und geistig Gesunden, wobei es keine Rolle spielt, ob sie verheiratet sind oder nicht.38 Nach Sure 24, 1 – 5 soll der unverheiratete mit 100 Peitschenhieben, nach der Überlieferung zusätzlich mit einem Jahr der Verbannung, der verheiratete Täter, egal ob männlich oder weiblich, mit dem Tod durch Steinigung bestraft werden.

5. Genuss von Alkohol
Suren 2, 19; 4, 43; 5, 90 – 91 ist nur ein generelles Alkoholverbot zu entnehmen, jedoch kein konkretes Strafmass. Unter dieses allgemeine Alkoholverbot wird in der Regel auch das generelle Verbot anderer Drogen hinzugerechnet. Nach der Überlieferung soll der Täter, je nach schwere der Tat, mit 40 bis 80 Peitschenhieben bestraft werden.

6. Strafmass bei Abfall vom Islam (z.B. wenn jemand z.B. wegen Heirat zum Christentum übertreten will)
Ob diese Tat auch unter die hudud-Strafen fällt, ist zwar umstritten, da der Koran nur eine Strafe für das Jenseits, nicht jedoch schon für das Leben das Täters anordnet (Sure 2, 217; 4, 137 – 138; 5, 21), dennoch sehen die meisten Rechtsschulen die Apostasie als ein hadd-Delikt an und bestrafen den Täter mit Hinrichtung. Zusätzlich soll sein Eigentum konfisziert werden, wobei umstritten ist, ob nur das Eigentum in der Zeit nach dem Abfall vom Islam
oder das gesamte Eigentum eingezogen werden soll.

8. Strafmass bei Homosexualität:
Auch bei Homosexualität sieht der Koran kein konkretes Strafmass vor, manche fordern die Todesstrafe für den Täter, andere wollen die Bestrafung dem Ermessen des Richters überlassen. In den meisten islamischen Ländern werden Homosexuelle jedoch extrem verfolgt, da Homosexualität vom Koran als nicht gut geheissen wird. Das führt dazu, dass Homosexuelle in der Regel öffentlich gesteinigt werden, damit sie der Gesellschaft als abschreckendes Beispiel dienen.
 
aus der Diskussion: Islam Kindertagesstätten in Deutschland geplant!
Autor (Datum des Eintrages): marcomaier  (20.10.07 16:52:25)
Beitrag: 20 von 26 (ID:32093768)
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