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[posting]32213294[/posting]der mietvertrag des vermieters hat die wirren konsequenzen automatische 2-jährige verlängerung (obwohl nur von einjähriger verlängerung im vertrag die rede ist, diese aber mit einjäriger kündigungsfrist). Der Vermieter beharrt auf dieser konsequenz (kündigung im Mai 2007, 4 Wochen nach Ablauf der 5 jahre, wird erst zum 30.04.09 wirksam). Meine frage war: Ist diese vereinbarung im mietvertarg rechtswirksam oder wegen ihrer widerspüchlichkeit (faktisch stillschweigende verlängerung um 2 jahre, obwohl einjährige verlängerung bei Nichthandeln im Vertrag steht)unwirksam, hat der mieter also vor Gericht gute Chancen, dass durch seine Kündigung im Mai 07 das einjährige Mietverhältnis (ab 01.05.07) zum 30.04.08 beendet wird oder läuft es auch für den richter wegen verspäteter Kündigung eindeutig bis zum 30.04.09.
Ich selbst bin Vermieter, habe in meinen verträgen aber klarere formulierungen, die nicht auf täuschung ausgehen u. möchte meinem bekannten deshalb helfen.
 
aus der Diskussion: Kündigung vor Beginn Mietverhältnis
Autor (Datum des Eintrages): augu  (31.10.07 09:54:31)
Beitrag: 9 von 10 (ID:32213949)
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