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So weit ich das Grundgesetz (Art 87a) richtig verstanden habe, liegt die Kompetenz über die Streitkräfte beim Bund (speziell Bundesregierung). Daher kann es keine Ländersache sein. Es ist daher egal, welche Regierung das jeweilige Bundesland hat, es hat auf die Luftwaffe keinen Einfluss. Was die Böllerei betrifft, das fällt unter das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, ist somit Ländersache. Aber was schärt es denn den Böllerwerfer, welche Regierung in seinem Bundesland gerade an der Macht ist? Meinst Du, er hätte die Böller nicht geworfen, wenn Berlin CDU-regiert wäre?:laugh:
 
aus der Diskussion: Abfangjäger über Berlin
Autor (Datum des Eintrages): Makalu8000  (01.11.07 10:06:08)
Beitrag: 4 von 27 (ID:32227999)
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