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[posting]32247228[/posting]Energiebedarfsausweis
... hängt vom Baujahr des Gebäudes ab. Für Gebäude bis 1965 müssen ab 1.7.2008 und für Gebäude ab 1966 ab den 1.1.2009 einen Energieausweis \"zugänglich\" macht werden. siehe EnEV2007, §29

Mängel
Auf Grundlage der WSVO95 in Verbindung mit DIN 4108 waren Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche dem Stand der Technik entsprechend luftdicht auszubilden. Stand der Technik war die DIN V 4108-7. Dort wurde für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen ein Luftvolumenstrom n kleiner 1 und ohne von n kleiner 3 gefordert. Wird gemäß dem Blower-Door-Test nachgewiesen, daß der jeweilige Wert überschritten wird, so liegt ein Baumangel an der Luftdichtheit vor. Jedoch werden bei Blower-Door-Messungen häufig sehr viele Fehler gemacht. Falls eine Überschreitung nachgewiesen wird, so lasse erst einmal die Richtigkeit des Testes selber prüfen.
Es ist unmöglich ein Gebäude ohne Wärmebrücken zu erstellen. Daher liefern Thermographieuntersuchungen auch immer so wunderschöne bunte Bildchen (rote und blaue Bereiche). Auch kann man diese Auswertfarben, das heißt die Empfindlichkeit skalieren. Ein Auswertfoto mit einem tiefblauen Bereich braucht Dich ersteinmal nicht zu erschrecken. Die anhand der Thermographieuntersuchungen ermittelten Oberflächentemperaturen müssen in Bezug zu den Meßbedingungen noch ausgewertet werden. Es wenn diese Auswertung ergibt, daß eine schadensträchtige Wärmebrücke vorliegt wäre ein Mangel zu verzeichen. Wärmedämmungen haben prinzipiell 2 Aufgaben. Die Vermeidung von Energieverlusten und die Sicherstellung einer Schadensfreiheit (Schimmelpilze). Erfüllt die WD deiner Wohnung die Anforderungen der WSVO95, so liegt im ersteren Punkt kein Mangel vor. Auf Grundlage der Klimarandbedingungen der DIN 4108-3 läßt sich eine Oberflächentemperatur von 12,6 °C herleiten. Wenn also rechnerisch im Bereich von Wärmebrücken bei einer Raumtemperatur von 20°C und einer Außentemperatur von -15°C diese Oberflächentemperatur nicht unterschritten wird, so liegt auch keine schadensträchtige Wärmebrücke vor, egal wie tiefblau das Auswertbildchen der Thermographieuntersuchungen auch sein mag.
So und nun zur Thermographieuntersuchungen selber. Um definitiv richtige Werte zu erhalten müßten s. g. stationäre Bedingungen gewährleistet sein. Dies ist unmöglich. Um auswertbare Meßwerte zu erhalten sollte:
- der Unterschied von Raum- zur Außentemperatur so groß wie möglich sein
- die Wohnung am Abend und Nacht voll aufgeheizt werden
- die Messung in den frühen Morgenstunden erfolgen um Aufwärmeffekte (Sonneneinstrahlung) zu verhindern
- der Unterschied zwischen Tag und Nachttemperatur etwa 5k nicht überschreiten, um den Einfluß der Trägheit des Wärmestromflusses bei massiven Bauteilen auszuschließen.
Der Termin war am 01.10. Die Thermographieuntersuchungen muß also im Oktober erfolgt sein. Die Außentemperaturen im Oktober waren aber nicht geeignet um eine auswertbare Thermographieuntersuchungen durchzuführen. Die kannst Du also getrost in die Tonne kloppen, was aber nicht heißen soll, daß keine Mängel an der WD vorliegen könnten.

Mängel der Kaufsache
Es ist immer ratsam Mängel an der Kaufsache anzugeben. Kann ein Käufer Dir nachweisen, daß Du von Mängeln wußtest, diese jedoch verschwiegen hast, so kann er eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ist ein Mangel tatsächlich vorhanden, so hat sich bei Kenntnisnahme des Mangels der theoretische Wert deiner Immobilie um die Summe verringert, die zur Sanierung des Mangels erforderlich wäre. Jedoch bestimmt sich der echte Wert an Angebot und Nachfrage.

Also prüfe die Richtigkeit der Untersuchungen. Liegen Mängel vor so prüfe die Begehrtheit Deiner Immobilie. Ist diese schlecht so hättest Du mit dem Mieter einen potentiellen Käufer, der in diesem Fall den Kaufpreis mindern will. Deine Gegenargumentation könnten die Kosten des Mieters für den Umzug sein, die er sich beim Kauf ersparen würde. Da kommt leicht einiges zusammen. Umzug, Ummeldung, Ummeldung Auto, neue Möbel, evtl. eine neue Küche usw. Kannst Du die ETW leicht loswerden, so schmeiße den Mieter raus.
Liegen keine Mängel vor, so schmeiße den Mieter raus. Ich gehe davon aus, daß er im jeden Fall dem Käufer die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Verfügung stellen wird. Hast Du dann Streß, könntest Du wegen der falschen Untersuchungen den Mieter auf Schadenersatz verklagen.
BL
 
aus der Diskussion: Vekauf einer ETW - Mieter will bleiben
Autor (Datum des Eintrages): Boersenlemming  (02.11.07 11:05:10)
Beitrag: 11 von 13 (ID:32251297)
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