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@Boersenlemming
Danke für die Stellungnahme.

Leider stellt sich jetzt im Nachhinein heraus, dass der Mietverträg höchstwahrscheinlich unwirksam ist und deshalb unbebefristet ist.
Rausschmeißen geht also schwer, da muss die Wohnung wohl mit dem Mieter verkauft werden.
 
aus der Diskussion: Vekauf einer ETW - Mieter will bleiben
Autor (Datum des Eintrages): SDI85  (02.11.07 17:50:24)
Beitrag: 12 von 13 (ID:32259274)
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