Servus, das mit den besfristeten mietvertägen ist leider oft ein problem. Aber es gibt ja laut bgb auch den kündigungsgrund aus wichtigem grund wenn dir ein existentieller vermögensschade durch das weiterbestehen des mietverhälnisses droht. Du hattes ja anfangs so was geschrieben. Was wäre eventuell noch eine möglichkeit. Servus |
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aus der Diskussion: | Vekauf einer ETW - Mieter will bleiben |
Autor (Datum des Eintrages): | schlier (03.11.07 08:42:11) |
Beitrag: | 13 von 13 (ID:32263676) |
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