[posting]32265442[/posting]hi! ein konto erhält dein schuldner fast bei jeder bank, selbst wenn er die eidesstattliche versicherung schon abgegeben hat. dann gibts halt nur ein guthabenkonto... warum ist denn kontopfändung dein letztes mittel? alles schon versucht? gehalt, lebensversicherung, bausparvertrag, steuererstattungsanspruch, immobilie, generell forderungen deines schuldners gegen dritte? liegt dir das vermögensverzeichnis vor? der schuldner kann eh nach eingang von soialleistungen hierüber trotz pfändung noch verfügen (schutzfrist) und abräumen...oder er stellt antrag auf pfändungschutz für kontoguthaben aus arbeitseinkommen usw weisst du ob der schuldner vor begründung der verbindlichkeit bei dir die eidesstattliche versicherung schon abgegeben hatte? wurde früher schon gegen den schuldner von anderen gläubigern vollstreckt? dann lohnt sich vielleicht strafanzeige wegen eingehungsbetrug...oder feststellungsklage ausbringen wobei festgestellt wird das dein jetziger titel auf vorsätzlich unerlaubter handlugn beruht...bringt vorteile bei der pfändung... dann brauchst du nicht die tabelle nach 850 c zpo(da bekommst du ja erst bei knapp 1000 eur mtl netto vom schuldner etwas wenn er keine unterhaltspflichten hat)beachten und kannst tiefer ins vermögen des schuldners vollstrecken... da legt der rechtspfleger den pfandfreien betrag fest (üblich ca 650-750 mtl für den schuldner je nach amtsgericht ...zzgl etwaiger mehrbetrag für unterhaltspflichten)... wäre vielleicht ne alternative falls möglich... gruss |
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aus der Diskussion: | Kontenpfändung |
Autor (Datum des Eintrages): | Lemming77 (03.11.07 16:50:05) |
Beitrag: | 6 von 16 (ID:32266614) |
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