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[posting]32274608[/posting]Also das nächste Mal vergisst Du vielleicht den RA und den laaaaangen Dienstweg:

1. Ermitteln von Auftraggebern - insbesondere unfertige Aufträge

2. 2 Formulare besorgen: Forderungspfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) und Vorpfändung

3. Beide Ausfüllen, persönlich zum AG, Gebühren cash bezahlen und Vorpfändung gleich mitnehmen. Mit dieser zum EILGERICHTSVOLLZIEHER bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle gehen, Gebühr bezahlen und der marschiert sofooooooort los!

Keine Rechtsberatung sondern autobiographischer bericht.

MFG

Hittfeld
 
aus der Diskussion: Kontenpfändung
Autor (Datum des Eintrages): Hittfeld  (04.11.07 21:03:07)
Beitrag: 15 von 16 (ID:32283091)
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