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Großbritannien: Neue Klimaschutzsteuer soll gewerblichen Energieverbrauch senken

Seit 1. April 2001 wird in Großbritannien eine Klimaschutzsteuer (Climate Change Levy) erhoben, mit der der gewerbliche Energieverbrauch besteuert und der Kohlenstoffausstoß bis 2010 um 5 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden soll.

Mit Ausnahme der privaten Haushalte haben Energieverbraucher wie Industrie, Landwirtschaft und öffentliche Hand ab jetzt folgende Steuersätze zu entrichten:

* 0,15 Pence (ca. 0,45 Pfennig) pro Kilowattstunde auf Gas und Kohle
* 0,43 Pence (ca. 1,3 Pfennig) pro kWh auf Strom
* 0,07 Pence (ca. 0,21 Pfennig) pro kWh auf Flüssiggas

Auf Erdöl (das der Abgabe auf Kohlenwasserstoffe unterliegt) und Kfz-Kraftstoffe wird die Klimaschutzsteuer nicht erhoben.

Insgesamt soll die Steuer einnahmenneutral sein. £1 Mrd. (ca. DM 3 Mrd.) pro Jahr werden zur Finanzierung einer 0,3-prozentigen Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung verwandt. Mit £33 Mio. (ca. DM 100 Mio.) aus Klimasteuergeldern und £17 Mio. (ca. DM 51 Mio.) aus dem Programm für beste Energieeffizienzpraxis wird der neu eingerichtete Carbon Trust Programme zur Erforschung und Entwicklung von effizienter Energienutzung und zur integrierten Unternehmensförderung finanzieren. Außerdem wird der Carbon Trust ein neues Sonderabschreibungs-Programm für besonders energiesparende Technologien verwalten. Dieses Programm wird 2001/02 mit rund £70 Mio. (ca. DM 210 Mio.) und 2002/03 mit £130 Mio. (ca. DM 390 Mio.) ausgestattet.

Steuererleichterungen

* Einen 80%-igen Steuernachlass gibt es für energieintensive Branchen, die eine sogenannte `ausgehandelte Vereinbarung` zur Reduzierung des Energieverbrauchs oder der Kohlenstoffemissionen mit der Regierung abgeschlossen haben. Mit insgesamt 40 Branchen wurden bereits Zielvorgaben vereinbart. Zur Erreichung der Zielvorgaben wird der Handel mit Emissionsrechten zwischen einzelnen Betrieben und auch zwischen den Branchen gestattet. Die UK Emissions Trading Group (britische Arbeitsgruppe für den Emissionshandel) steht kurz davor, ein Regelwerk für den Emissionshandel zu vollenden.

* Volle Steuerbefreiung gibt es für Strom aus neuen erneubaren Energiequellen und für als gut eingestufte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

* Volle Steuerbefreiung gibt es für Energieträger, die als chemische Rohstoffe oder in der Elektrolyse eingesetzt werden.

* Eine befristete 50%-ige Befreiung gilt für Gartenbaubetriebe.
* Eine befristete Befreiung gibt es in Nordirland für Gas.

Die Europäische Kommission hat die geplanten Steuererleichterungen - mit einer Ausnahme - am 28. März gebilligt. Die Entscheidung der Kommission, ob eine Steuerbefreiung für Kraftstoffe mit dualer Verwendung mit den Subventionsregelungen vereinbar ist, steht noch aus.

Durch die Klimaschutzsteuer wird Großbritannien der Verwirklichung seines Kyoto-Ziels (die Treibhausgas-Emissionen bis 2008-12 um 12,5% gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern) und seines nationalen Ziels (die CO2-Emissionen bis 2010 um 20% zu verringern) ein deutliches Stück näher kommen.


© IWR
 
aus der Diskussion: US Präsident BUSH jr. fällt neues Todesurteil !
Autor (Datum des Eintrages): M-B-S  (04.04.01 18:35:52)
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