[posting]31841105[/posting]Frage 1: Mann: PKV versichert Freundin: GKV versichert (Noch) nicht verheiratet! Wie geht es jetzt mit der Versicherung weiter wenn ein Kind im Anmarsch ist? 1. Wie lange ist die Freundin noch autom. GKV weiterversichert (vorausgesetzt sie nutzt den Mutterschutz voll aus) bevor sie PKV versichert werden muß? 2. Ab welchem Einkommen ist sie wieder selbst vesichert? 3. Ab welchem Zeitpunkt ist das Kind PKV zu versichern? Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank schonmal ... Frage 2 - als Erläuterung: Noch ein paar Infos zum konkreten Fall: Mann: PKV versichert (Seit ca. 10 Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze) Frau: GKV versichert (Seit ca. 1,5 Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze) Definiere Einkommen und definiere Beitragsbemessungsgrenze! Zwischenzeitliches Fazit: Hallo zusammen, vielen Dank für die Infos ... ich fasse nochmal zusammen: 1. Fall unverheiratet - Das Kind ist weiter bei der Mutter ohne Beiträge mitversichert. Was die Krankenversicherungsbeiträge betrifft, die für die Versicherten günstigste Variante! - Kind u. Mutter bleiben mind. solange in der GKV bis geheiratet wird 2. Fall verheiratet - Das Kind muß ab Geburt PKV versichert werden - Die bestehende PKV muß das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen - Ein späterer Wechsel kann u.U. wirtschaftlich sein - Sobald die Mutter kein eigenes Einkommen mehr hat bzw. keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht ist die Mutter auch PKV oder freiwillig GKV mit separaten Beiträgen zu versichern. Ab wann ist das normalerweise der Fall? Ab Wegfall des Erziehungsgeldes? Bitte korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe. Vielen Dank u. schöne Grüße Alles beantwortet - wo ist Dein Problem! Es wurde von mir gesagt, dass eine Beratung helfen könnte! Eine Beratung basiert auf einer Aufnahme von Zahlen, Daten und Fakten und führt zu einem begründeten Rat, der auch dokumentiert wird! Ein Teil der Fragen kann so nicht beantwortet werden, weil wenn dann müssen Fragen vollständig gestellt werden! Sag klar, wie die Fakten sind mit allen Daten: Name, Adresse, Geburtsadtum, Gesellschaft, Tarif, Einkommen spezifiziert im Detail, etc.! z.B.: 1. Fall unverheiratet - Das Kind ist weiter bei der Mutter ohne Beiträge mitversichert. Was die Krankenversicherungsbeiträge betrifft, die für die Versicherten günstigste Variante! - Kind u. Mutter bleiben mind. solange in der GKV bis geheiratet wird Nein - Mutter kann demnächst in PKV, dann Kind in PKV oder in GKV als eigenes Mitglied! Frau hätte schon am 02.02.2007 gekonnt und hat verpasst! 2. Fall verheiratet - Das Kind muß ab Geburt PKV versichert werden Nein, kann auch in GKV! - Die bestehende PKV muß das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen Im Prinzip ja, wenn die regelungen gem. § 2 MBKK erfüllt sind! - Ein späterer Wechsel kann u.U. wirtschaftlich sein Im Prinzip - Ja, aber im Prinzip auch Nein????? - Sobald die Mutter kein eigenes Einkommen mehr hat bzw. keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht ist die Mutter auch PKV oder freiwillig GKV mit separaten Beiträgen zu versichern. Ab wann ist das normalerweise der Fall? Ab Wegfall des Erziehungsgeldes? Im Prinzip Ja und im prinzip Nein - ist Sie versicherungfrei oder über der Beitragsbemessungsgrenze??? Ist Sie pflichtig, dann bis Ende der Elternzeit, ist Sie versicherungsfrei, dann ab Ende der Mutterschutzfristen! Sorry, so geht es nicht - einfach mal ein paar Aussagen reinschmeissen und hoffen man bekommt unentgeltlich eine vollumfängliche wissenschaftliche und juritische Analyse! Aussage beziehen sich immer auf einen konkreten Fall - und der ist noch nicht dargestellt! Thoerulf Müller P.S.: Solche Fragen stellt man in einem vertrauclichen 4-Augen-Gespräch, weil man die notwendigen Fakten hier nicht postet, oder? |
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aus der Diskussion: | PKV u. GKV bei Familienwunsch |
Autor (Datum des Eintrages): | CreInPhan (27.11.07 22:07:03) |
Beitrag: | 34 von 43 (ID:32590455) |
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