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[posting]32979949[/posting]Die Trinkgeldsteuer,die es in Deutschland seit 1923 gibt,ist endlich abgeschafft.
Bundestag und Bundesrat haben auf Initiative der SPD einmütig beschlossen:
Freiwillig gegebenes Trinkgeld muss nicht mehr versteuert werden.
Das neue Gesetz tritt rückwirkend zum 1.Januar 2002 in Kraft.
Bisher galt:
Trinkgeld wurde als Einkommen versteuert.Bis 1954 war Trinkgeld in voller Höhe
steuerpflichtig;ab 1955 wurde ein Freibetrag von 600,-DM eingeführt,der dann
stufenweise auf zuletzt 2.400 Mark (1224 Euro) angehoben wurde.
Die Abschaffung der Trinkgeldsteuer bringt viele Vorteile:
Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe,die in der Regel niedrig entlohnt
werden,haben mehr Geld im Portmonee.
Schwarzarbeit verliert an Attraktivität.
Der zufriedene Kunde,der ein Trinkgeld gibt,zahlt nicht mehr gleichzeitig an
den Staat.
Der hohe Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung der Trinkgelder entfällt.
Und die Union? Die CDU/CSU hat es in 16 Jahren Regierung nicht fertig gebracht,
die Trinkgeldsteuer abzuschaffen.Ex-Finanzminister Theo Waigel (CSU) sagte noch
1996:„Wir halten an der Trinkgeldbesteuerung fest!“
Die SPD hat gehandelt und Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen entlastet.
SPD
1991
2000
58,9%
68,4%
Immer mehr Beschäftigte
im Dienstleistungssektor
Anteil des Dienstleistungssektors an der
Gesamterwerbstätige
 
aus der Diskussion: Steuerfreihheit Trinkgelder
Autor (Datum des Eintrages): Cityhai  (08.01.08 15:28:38)
Beitrag: 3 von 6 (ID:32980454)
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