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Ex-Bürgermeister Momper im Supermarkt bepöbelt

Berlin- Schock für den Berliner Parlamentspräsidenten und ehemaligen Regierenden Bürgermeister Walter Momper (62 SPD)!

Laut Polizei stand er nachmittags an der Kasse eines Supermarktes in Kreuzberg an. Als sich drei Jugendliche vorbeidrängelten, sprach der Politiker sie an. Es kam zum Streit.

Dabei soll einer der Jugendlichen gezischt haben: \"Pass auf, sonst geht es dir so wie dem Rentner in München.\" Dort war Bruno N. (76) fast zu Tode getreten worden.

Das Trio flüchtete aus dem Supermarkt. Nach der Täterbeschreibung soll es sich um Südländer handeln.

Parlamentspräsident Walter Momper erstatte Anzeige. Die Täter sind noch nicht gefasst.


Quelle: Bild.t-online.de



Grundsätzlich ist ja Gewalt abzulehnen. Aber in diesem Fall hätte ein verprügelter Ex-Oberbürgermeister und Parlamentspräsident, wohl die historische Chance hervorgebracht, dass die beiden Deutschen großen Volksparteien, bei der Bekämpfung von Ausländerkriminalität, mehr an einem Strang ziehen.

Statt des ewigen Pateienkontra, nicht um der Sache willen, sondern nur zur Förderung des parteilichen Disputes, hätten die Damen Herren Mandatsträger das Erforderliche tuen können. Ein gemeinsamer Standpunkt zur Sache wäre Honig auf die Volksseele gewesen.

Mit wenigen Maßnahmen könnte das aufgebrachte Volk beruhigt werden und wieder zum inneren Frieden zurückfinden.

Vielleicht so:

1. Eltern haften für ihre Kinder
2. Strafe muss sein


Für Straftaten Jugendlicher, die nicht strafmündig sind, sollten durchaus die Eltern haften.
Es ist gut vorstellbar, dass dann mehr die Fäuste in den Wohnstuben um die Teesamovare herum fliegen, als viel weniger in U-Bahnen und Supermärkten. Man kann durchaus davon ausgehen, dass die Hiebe der Väter (eingesetzt als erziehrisches Mittel)besonders kräftig gegenüber dem Sohn ausfallen, wenn der Vater fürchten muß, finanziell für den Schaden aufkommen zu müssen, oder gar von Ausweisung bedroht ist, wenn es sich um Migranten handelt.

Sollte einer der Väter mit seinen eigenen erzieherischen Mitteln scheitern, bliebe immernoch der Ruf nach dem Staat, der dann jedoch noch rigoroser erzieherisch vorgehen müßte. Ob er das aus seinem Selbstverständnis heraus kann, ist eine andere Frage.
Ein möglicher Kooperationspartner mit Aufenthaltsort Tundra oder Taiga, könnte dies bestimmt.


Hinsichtlich strafmündiger Straftäter, könnten Deutschen Richtern wenige einfache und klare Vorgaben genügen. Das bestehende Strafrecht ist ausreichend.
Als Orientierung genügt die politische Vorgabe:

beim ersten Mal - Verwarnung
beim zweiten Mal- gelbe Karte
beim dritten Mal - Strafe muss sein

Wenn Strafe, aber dann auch richtig und wirkungsvoll. Mit Sozialstunden, oder Erholungsknast mit Fernseher, Video und Tischtennisplatte ist der Begriff Strafe nicht erfüllt.

Ausweisung wäre natürlich in vielerlei Hinsicht die effizenteste Maßnahme und sollte nicht in diesem Prozess das letzte Mittel sein.
 
aus der Diskussion: Deutsche Politik und Deutscher kollektiver Rechtsruck! Ist das möglich?
Autor (Datum des Eintrages): Plus  (23.01.08 15:42:02)
Beitrag: 39 von 40 (ID:33143760)
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