[posting]33266883[/posting]so soll es wohl lt. geldwäschegesetz sein: Im §2, Absatz 2 und 3 heisst es, dass bei Transaktionen im Wert von 15.000 Euro oder mehr die Bank denjenigen zu identifizieren hat, der die Transaktion durchführt. |
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aus der Diskussion: | Das imaginäre Kurziel von 1000 USD........ und das Paradigma |
Autor (Datum des Eintrages): | martinsgarten (04.02.08 22:20:51) |
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