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[posting]33266883[/posting]so soll es wohl lt. geldwäschegesetz sein:

Im §2, Absatz 2 und 3 heisst es, dass bei Transaktionen im Wert von 15.000 Euro oder mehr die Bank denjenigen zu identifizieren hat, der die Transaktion durchführt.
 
aus der Diskussion: Das imaginäre Kurziel von 1000 USD........ und das Paradigma
Autor (Datum des Eintrages): martinsgarten  (04.02.08 22:20:51)
Beitrag: 6,556 von 9,445 (ID:33266976)
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