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Neue Runde im Prozess um T-Online
von Astrid Maier (Hamburg)


Ehemalige T-Online-Aktionäre, die sich vor Gericht gegen die Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom wehren, haben prominente Unterstützung erhalten. In einem der FTD vorliegenden Gutachten hält der Telekomexperte Torsten Gerpott dem damaligen Telekom-Management "realitätsfern optimistische Planungsprämissen" vor.
Das im Auftrag der Kanzlei Dreier Riedel erstellte Gutachten wurde beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Torsten Gerpott ist Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Duisburg. Seiner Ansicht nach habe die Telekom verfügbare Marktkenntnisse für die Prognosen in dem Verschmelzungsbericht von 2005 "ausgeblendet" - etwa über den absehbaren Kundenschwund im Festnetzgeschäft oder über die sich abzeichnende Sättigung des Mobilfunkmarkts in Industrieländern. Fazit des renommierten Telekomexperten ist, dass dementsprechend das Umtauschverhältnis beim Zwangstausch wegen der "verzerrenden Ausblendung des vorhandenen Markterkenntnisstandes" zulasten der T-Online-Aktionäre ging.
Seit Jahren streiten nun schon Minderheitsaktionäre mit der Telekom darüber, ob bei der Wiedereingliederung der ehemals börsennotierten Internettochter in den Mutterkonzern beide Unternehmensanteile korrekt bewertet wurden - und somit ehemalige T-Online-Aktionäre entsprechend angemessen mit Telekom-Aktien versehen wurden. Kommende Woche geht der Disput in eine neue Runde: Am Dienstag findet am Landgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung in dem Spruchverfahren gegen die Telekom statt.


Das Gericht hat prominente Zeugen nach Frankfurt geladen: Sowohl Ex-T-Online-Chef Rainer Beaujean als auch sein Amtsvorgänger Thomas Holtrop sind geladen, ebenso der ehemalige Chefkontrolleur Joachim Preisig und weitere Telekom-Manager. Die klagenden Aktionäre betrachten das Umtauschverhältnis von 1 zu 0,52 als nicht angemessen. Sie hatten das ursprüngliche Abfindungsangebot der Telekom in Höhe von 8,99 Euro je Aktie nicht angenommen und deshalb im Zwangsumtausch T-Aktien erhalten - und dabei freilich auf einen Nachschlag per Gerichtsverfahren spekuliert.
Klägeranwalt Peter Dreier kritisiert, im Unternehmen sei es offenbar allgemeiner Konsens gewesen, dass die im Verschmelzungsbericht prognostizierten Erträge völlig unangemessen und mit der Realität auf Basis des Telekommunikationswissens zum damaligen Zeitpunkt nur wenig gemein gehabt hätten. "Die Wiedereingliederung von T-Online ist ein von langer Hand geplanter Betrug an den Aktionären", sagte Dreier. Dreier vertritt 16 private und international tätige institutionelle Investoren, die mehr als 20 Millionen Aktien vereinen.
Das Frankfurter Gericht hatte in dem Spruchverfahren im vergangenen November einen Vergleich vorgeschlagen. Der zuständige Richter empfahl dabei, den Klägern einen Zuschlag von 5,25 Euro plus Zinsen zu gewähren. Das Besondere an einem Spruchverfahren ist, dass die Entscheidung auch für Aktionäre gilt, die sich nicht an dem Verfahren beteiligt haben - sogar wenn sie sich mit der gezahlten Abfindung einverstanden erklärt haben. Laut Dreier beläuft sich der Vergleichswert somit auf rund 700 Mio. Euro.
Die Telekom hatte den Vergleich im Januar abgelehnt. Das Umtauschverhältnis sei von einem gerichtlich bestellten und unabhängigen Gutachter als fair bewertet worden, sagte ein Sprecher dazu.
Branchenexperte Gerpott stellt entscheidende Ziele in der Geschäftsplanung, welche der Verschmelzung zugrunde liegt, indes infrage. So seien "wesentliche Planungsannahmen so realitätsfern optimistisch gewählt, dass sich für den Konzern ein Ertragswert ergeben musste, der signifikant höher als sachlich angemessen war", heißt es in dem Gutachten.
Sollten sich die Parteien im Vergleich nicht einigen, so hat das Frankfurter Gericht bereits in Aussicht gestellt, dass sich das Verfahren "weit mehr als ein Jahr" in die Länge ziehen dürfte. Dann droht eine komplette Neubewertung. Gegen die Verschmelzung laufen zudem noch Anfechtungsklagen.

Falsch verbunden
April 2000
Die Deutsche Telekom bringt T-Online-Aktien für 27 Euro je Stück an die Börse. Es werden insgesamt 4 Mrd. Euro eingenommen. Nach dem IPO verliert das Papier aber an Wert.

Oktober 2004
Der Mutterkonzern kündigt an, T-Online von der Börse zu nehmen. T-Online-Aktionäre erhalten ein Barabfindungsangebot von 8,99 Euro je Papier. Viele Aktionäre lehnen das Angebot ab - um in einem Vergleich vor Gericht von einem Nachschlag zu profitieren.

März 2005
Die Telekom gibt die Rate für den Zwangsumtausch bekannt. Grob gerechnet gibt es für zwei T-Online-Aktien eine T-Aktie. Anfechtungsklagen von Aktionären und Fonds stoppen jedoch zunächst die T-Online-Integration.

Mai 2006
Aktionäre fordern eine Sonderprüfung und drohen mit einer Schadensersatzklage.

Juni 2006
Der Bundesgerichtshof verwirft die Beschwerden und räumt den Weg frei für die Verschmelzung. Nach der Niederlage leiten die Aktionäre ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ein.

12. Februar 2008 Die mündliche Verhandlung beginnt.
 
aus der Diskussion: T-Online - Nachschlag von der Telekom
Autor (Datum des Eintrages): gajero  (07.02.08 13:19:52)
Beitrag: 5 von 14 (ID:33294958)
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