Fenster schließen  |  Fenster drucken

D E U T S C H E T E L E K O M


Weitere Anleger klagen


Weitere Aktionäre verklagen den Konzern. Die Telekom habe ihre Informationspflicht vernachlässigt.

Frankfurt - Vor dem Landgericht Frankfurt haben zwei ehemalige Anleger die Deutsche Telekom wegen Lücken im Börsenprospekt verklagt. Bei der Neubewertung des Immobilienvermögens und bei der Übernahme der US-amerikanischen Mobilfunkgesellschaft VoiceStream Wireless sei der Bonner Konzern seiner Informationspflicht unzureichend nachgekommen, sagte Peter Gundermann, Anwalt bei der Tübinger Kanzlei Tilp & Kälberer am Mittwoch.
Beim Börsengang hätte der Konzern über die Problematik informieren müssen, weil die Bewertung des Immobilienbesitzes einen Einfluss auf das Konzernergebnis habe. Nach Einschätzung des Anwalts besteht ein Schadensersatzanspruch zumindest für diejenigen Anleger, die ihre Aktien zwischen dem 18. Juni und dem 18. Dezember 2000 erworben haben.

Kläger sprechen von Lücken im Börsenprospekt

Durch den Verkauf ihrer Aktienbeteiligung unter Einstiegspreis hätten die beiden Kläger zusammen 5400 Mark verloren. Diesen Betrag wollten sie nun erstattet bekommen.

Bereits Mitte März hatte eine Gruppe von Aktionären gegen den Aufsichtsrat der Telekom wegen der Fehlbewertung des Immobilienbesitzes Strafanzeige erstattet. Schon Ende 1998 seien die Verantwortlichen informiert gewesen, dass Wertberichtigungen um fast vier Milliarden Mark notwendig seien, so der Vorwurf.

Auch die Übernahme von VoiceStream sei fehlerhaft abgewickelt worden, so Anwalt Gundermann. Obwohl in einer konzerneigenen Broschüre bereits Monate zuvor von dem Einstieg die Rede gewesen sei, sei das Geschäft in dem Börsenprospekt nicht erwähnt worden. "Dies hätte in den Prospekt hinein gehört; zumindest, dass die Übernahme geplant ist", kritisierte er.
 
aus der Diskussion: KLAGEN GEGEN DTAG + STAND DER DINGE +
Autor (Datum des Eintrages): THECANADIEN  (18.04.01 19:27:27)
Beitrag: 2 von 2 (ID:3332601)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE