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Nur Kurz für alle Experten hier:

Eine einstweilige Verfügung sichert ein Recht des Antragstellers, das dieser glaubhaft zu machen hat.
Eine endgültige Entscheidung steht dabei noch aus und darf im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nicht vorweggenommen werden, siehe einschlägige §§ der ZPO.

Wenn das Landgericht davon überzeugt ist das ein Anspruch von TFX Aussicht auf Erfolg hat, sichert es ihm einstweilig die beantragten Rechte und die bestehen offensichtlich darin, TFX wieder an das Netz der DTAG anzuschließen.

Ohne nähere Kenntnis von Details der Verfügung lässt sich dabei in keinster Weise eine fundierte Meinung bilden.

Sollte man evtl. beachten, wenn man in die eine oder andere Richtung schimpft.

BULLE
 
aus der Diskussion: Teldafax - Landgericht, das Urteil der Bauern
Autor (Datum des Eintrages): Bulle Mario  (19.04.01 16:02:25)
Beitrag: 16 von 139 (ID:3340245)
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