[posting]33555856[/posting]so einfach ist das nicht--> der Betreiber des Internet-Portals tut durchaus gut daran, die Seriösität der beworbenen Inhalte zu checken, um einem Betrug nicht Vorschub zu leisten---> natürlich wird niemand gezwungen, Aktien zu kaufen, aber derjenige, der welche kauft, wurde zuvor in strafrechtlich relevanter Weise getäuscht ---> verstehst Du den Unterschied im übrigen: es handelt sich um eine Bananenrepublik, die Falschparker mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft und Wirtschaftskriminalität zum Teil in die straffreie Grauzone stellt... |
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aus der Diskussion: | Die Machenschaften des D.I.R. |
Autor (Datum des Eintrages): | RealJoker (05.03.08 15:01:52) |
Beitrag: | 12 von 21 (ID:33556994) |
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