Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]33559218[/posting]W.O. und andere sollen reagieren, wenn hinreichende Verdachtsmomente (sei es Strafanzeigen, Beschwerden, etc.) vorliegen.....nichts anderes hat N24 getan, als man Fricks Freakshow aus dem Programm genommen hat, nachdem diverse Betrugsanzeigen bei der StA eingegangen sind.

Ansonsten gilt: die Abgrenzung unverbindliche Werbeaussage Tatsachenbehauptung ist teilweise kompliziert--> weisser als weiß=Werbeaussage, da für den Normalverbraucher erkennbar, dass irreal; aber die Grenzen sind zugegebenermaßen fließend, zumal bei den erwähnten Produkten mit nicht nachgewiesener objektiver Wirksamkeit wie Magnetdecken etc. die Rechtsprechung unterstellt, der Bürger sei mündig und erkenne die Scharlatanerie....
 
aus der Diskussion: Die Machenschaften des D.I.R.
Autor (Datum des Eintrages): RealJoker  (05.03.08 17:45:57)
Beitrag: 18 von 21 (ID:33559518)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE