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Über die Verrechnung der latenten Steuern sollten Sie sich tatsächlich einmal Gedanken machen, denn bei einer Gesellschaft, die keinen Überschuß erzielt, dürfte man diese bei der Unternehmensbewertung gar nicht als Vermögensgegenstand ansetzen.

..oder um es in Ihren Worten zu sagen: ho-ho-ho

Grüße

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aus der Diskussion: Ich habe bei 25€ Mobilcom gekauft, weil...
Autor (Datum des Eintrages): PeerShare  (23.04.01 19:33:32)
Beitrag: 48 von 88 (ID:3370817)
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