[posting]33850122[/posting]da kommen wir auf keinen gemeinsamen nenner: meiner meinung nach dürfte in keiner gerichtsverhandlung die "schwere kindheit" berücksichtigung finden, wenn es um das strafmass geht - unabhängig vom konkreten verbrechen. ob jemand mit einer psychischen krankheit infolge einer schweren kindheit nicht ins gefängnis kommt sondern in sicherheitsverwahrung, ist etwas anderes. aber urteile wie: "normaler weise würde er für die tat 15 jahre bekommen, aber weil er eine schwere kindheit hatte, bekommt er nur 10 jahre" sind für mich nicht nachvollziehbar. |
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aus der Diskussion: | Bild sagt: Der Brückenteufel... |
Autor (Datum des Eintrages): | greatmr (10.04.08 10:29:38) |
Beitrag: | 54 von 55 (ID:33854480) |
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