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[posting]33850122[/posting]da kommen wir auf keinen gemeinsamen nenner:

meiner meinung nach dürfte in keiner gerichtsverhandlung die "schwere kindheit" berücksichtigung finden, wenn es um das strafmass geht - unabhängig vom konkreten verbrechen.

ob jemand mit einer psychischen krankheit infolge einer schweren kindheit nicht ins gefängnis kommt sondern in sicherheitsverwahrung, ist etwas anderes.

aber urteile wie: "normaler weise würde er für die tat 15 jahre bekommen, aber weil er eine schwere kindheit hatte, bekommt er nur 10 jahre" sind für mich nicht nachvollziehbar.
 
aus der Diskussion: Bild sagt: Der Brückenteufel...
Autor (Datum des Eintrages): greatmr  (10.04.08 10:29:38)
Beitrag: 54 von 55 (ID:33854480)
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