[posting]33854480[/posting]Soll dann auch nicht vor Gericht eine Ausnahmesituation berücksichtigt werden wenn ein Opfer-Angehöriger eine Straftat gegen einen Schädiger/Mörder begeht Soll das nicht geprüft werden ob der einfach nur gemordet hat. Oder kann man die besondere Belastung nicht zur Kenntnis nehmen und dann entscheiden ob sie beim Strafmaß eine Rolle spielen soll? Hier muß doch der Angeklagte/Verteidiger das Recht haben das vorzubringen. Ob das dann relevant ist soll dann der Richter entscheiden? Gruß |
|
aus der Diskussion: | Bild sagt: Der Brückenteufel... |
Autor (Datum des Eintrages): | Hee (10.04.08 10:47:08) |
Beitrag: | 55 von 55 (ID:33854704) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |