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[posting]33854480[/posting]Soll dann auch nicht vor Gericht eine Ausnahmesituation
berücksichtigt werden wenn ein Opfer-Angehöriger
eine Straftat gegen einen Schädiger/Mörder begeht

Soll das nicht geprüft werden ob der einfach nur
gemordet hat.
Oder kann man die besondere Belastung nicht zur
Kenntnis nehmen und dann entscheiden ob sie beim
Strafmaß eine Rolle spielen soll?

Hier muß doch der Angeklagte/Verteidiger das Recht haben
das vorzubringen.

Ob das dann relevant ist soll dann der Richter entscheiden?

Gruß
 
aus der Diskussion: Bild sagt: Der Brückenteufel...
Autor (Datum des Eintrages): Hee  (10.04.08 10:47:08)
Beitrag: 55 von 55 (ID:33854704)
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