[posting]33944944[/posting]1) Für den Rechtsstaat hypothetisch. 2) Zu den Grundfesten einer Gesellschaft gehört die Meinungsfreiheit. 3) Sich die Frage nach der Todesstrafe zu stellen im Zusammenhang mit Mord, Vergewaltigung im Wiederholungsfall ist verständlich. Doch als Demokrat läuft mir ein Schauer den Rücken runter wenn jemand für Gotteslästerung die Todesstrafe nicht ausschließen will, unter was für fadenscheinigen, nicht genannten Gründen auch immer. Sosa |
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aus der Diskussion: | Hexerei : Todesurteil in Saudi-Arabien |
Autor (Datum des Eintrages): | A_Sosa (22.04.08 18:53:41) |
Beitrag: | 31 von 58 (ID:33945178) |
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