Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]33952071[/posting]also,deine argumentation befriedigt mich in keiner weise.
wir sind nicht mehr in der antike wo mann bei gotteslästerung gnädigerweise selbst den schirlingsbecher trinken durfte,andere wurden grausam untergebracht.
es darf ganz einfach kein gesetz geben das gotteslästerung unter strafe stellt,genauso wenig wie welche bestraft werden sollen,die den nonnsens ,meiner meinung nach glauben.
allein deine argumentation geht von gläubiger seite und strafen aus,die aus welchem grunde auch immer,im namen des koran praktiziert werden.
eine beleidigung,wenn schon,dann von daher,die alle werte ihrer religion unterordnen und anderen mit gewalt aufdrücken wollen.
findet dieses ,von offensichtlichen minderheiten nicht statt,juckt es mich nicht die bohne was für einem glauben jener hat,was ja im postings #35 zum ausdruck kommt.
weltliche gesetze sind nicht von einer phantasieperson abhängig,es sei denn sie werden daraus abgeleitet,was keinesfalls akzeptabel sein darf.
ich habe dich nicht per se als toleranten moslem beleidigt,sonder weil du es eben trotzt allem eiertanz ,einfach nicht bist.
ein "guter mensch" bezieht strafwürdigkeit nicht auf einem religiösen glauben ,dem er selbst auch noch angehört,sondern überlässt es gott oder den göttern falls er daran glaubt.
 
aus der Diskussion: Hexerei : Todesurteil in Saudi-Arabien
Autor (Datum des Eintrages): shitpalaver  (23.04.08 15:31:55)
Beitrag: 38 von 58 (ID:33952641)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE