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[posting]34000527[/posting]Das mit der Fertigstellung ist so eine Sache. Die Finanzämter legen das unterschiedlich aus. Das eine Finanzamt nimmt als Termin der Fertigstellung die Inbetriebnahme (ab dem Beginn der Stromproduktion), andere Finanzämter nehmen die Abnahme des Windparks als Beginn (die Abnahme bedeutet nach Unterschrift das Abnahmeprotokolls); d.h. erst wenn Mängel beseitigt und Restarbeiten erledigt sind. Das kann meines Erachtens nicht dem Fondsinitiator angelastet werden.
Ein Fondsinitiator wird die Abnahme eines Parks möglichst nach hinten verzögern, da erst ab diesem Datum die Gewährleistungsfristen zu laufen beginnen.
Es gibt hier bei den Finanzbehörden wohl einen Auslegungsspielraum der möglicherweise noch nicht gerichtlich überprüft wurde.

Gruß Trodata
 
aus der Diskussion: Windparks-Desaster
Autor (Datum des Eintrages): trodata  (30.04.08 11:58:55)
Beitrag: 7 von 16 (ID:34000726)
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