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[posting]34000726[/posting]Das mit der Fertigstellung ist so eine Sache. Die Finanzämter legen das unterschiedlich aus. Das eine Finanzamt nimmt als Termin der Fertigstellung die Inbetriebnahme (ab dem Beginn der Stromproduktion), andere Finanzämter nehmen die Abnahme des Windparks als Beginn (die Abnahme bedeutet nach Unterschrift das Abnahmeprotokolls); d.h. erst wenn Mängel beseitigt und Restarbeiten erledigt sind. Das kann meines Erachtens nicht dem Fondsinitiator angelastet werden.

Da bin ich anderer Meinung. Jedenfalls bei den Windparkfonds, bei denen der Initiator die Fertigstellung bzw. den "Steuervorteil" für einen bestimmten Zeitpunkt im Prospekt avisiert hat und die Fondszeichner unter dieser Prämisse geworben hat.

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Windparks-Desaster
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (30.04.08 21:09:42)
Beitrag: 8 von 16 (ID:34006282)
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