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[posting]34000527[/posting]"verschieben" hätte ich auch gedacht, ist aber nicht so.
das jahr der fertigstellung zählt - es gibt also nicht sowas wie "verlustvortrag".


Das steuerliche Ergebnis eines Windkraftfonds über die gesamte Laufzeit gerechnet entspricht immer dem wirtschaftlichen Ergebnis. Das einzige was abweichen kann ist die Verteilung der steuerlichen Ergebnisse auf die einzelnen Jahre.

Wenn also im Anfangsjahr ein höheres steuerliches Ergebnis anfällt, dann gibt es dafür im Gegenzug im Folgejahr (bzw. je nach Modalität in den Folgejahren) geringere steuerliche Ergebnisse.

Der Effekt ist natürlich trotzdem ärgerlich, da in der Regel mit solch einer Investition auch eine Verlagerung der steuerlichen Ergebnisse (Abfindung, Übergang in Rente etc.) gewünscht war.

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Windparks-Desaster
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (30.04.08 21:38:20)
Beitrag: 9 von 16 (ID:34006595)
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