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[posting]34023116[/posting]Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Zunächst mal gibt es in den USA eine Unterscheidung, ob man dort "nur" steuerpflichtig ist oder ob man nativer US-Amerikaner ist. Dies ist wichtig für die zuhauf bestehenden Verkaufsbeschränkungen von Investmentprodukten an Bürger der USA (Stichwort SEC - Registrierung). Diese Beschränkungen gelten nur für "Natives".

Das Steuerproblem erledigst Du mit Abgabe einer sogenannten "W8" Erklärung. Die Bank meldet dann an den IRS Erträge und gegebenfalls auch die Geschäfte (wegen der amerikanischen Spekusteuer).

Wieso die DAB keine Konten für US-Amerikaner führt, weiß ich nicht. Möglicherweise haben die von amerikanischen Behörden keine Zulassung als Intermediär für "W8".

Grüße
NiemehrArm
 
aus der Diskussion: Wohnsitz USA und Wertpapier-Depot in Deutschland: Erfahrungen mit deutschen Investment- und geschlos
Autor (Datum des Eintrages): NiemehrArm  (05.05.08 10:45:28)
Beitrag: 4 von 5 (ID:34026694)
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