[posting]34083442[/posting]Hallo, bin zwar kein Experte, aber auch eine geringfügige Beschäftigung muss angemeldet werden. Der Vorteil Deines Modells liegt in der unterschiedlichen Besteuerung. In der Regel ist der Steuersatz eines Rentners deutlich geringer als der eines Arbeitnehmers, so daß sich dieses Modell rechnen kann. Ob sich der Aufwand lohnt, weiß Dein Steuerberater Gruß, C. |
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aus der Diskussion: | Absetzung von Kinderbetreungskosten in der Steuererklärung |
Autor (Datum des Eintrages): | Cornelius (13.05.08 17:44:31) |
Beitrag: | 2 von 7 (ID:34083898) |
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