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[posting]34083442[/posting]:)Hallo das gleiche problem hatte ich auch und zwar ich und meine frau arbeiten damals war die kleine 1 jahr alt ich bin zum steuerberater und er hat bei der steuererklärung die oma mit anschrift angegeben und wir haben ein schriftstück aufgesetzt das wiederum muss deine mutter dann unterschreiben das sie monatlich geld überwiesen bekommen hat und das kind betreut hat von zeitraum x-y.natürlich will das finanzamt auch die kontoauszüge sehen bei mir war das ca.150 euro monatlich.
auf den kontauszügen sollte kinderbetreuung betrag x stehen.aber bei so einer hohen summe weis ich nicht ob die das so hinnehmen. bei uns hat das finanzamt monatlich mittagessen von einem betrag x abgezogen.
deshalb heist es ja auch kinderbetreuung und nicht verpflegung.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

medarex75
 
aus der Diskussion: Absetzung von Kinderbetreungskosten in der Steuererklärung
Autor (Datum des Eintrages): medarex75  (13.05.08 20:27:28)
Beitrag: 5 von 7 (ID:34085234)
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