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[posting]34133823[/posting]und nicht nur das.

Seit 2008 erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Parlament für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Diäten. Maximal können Abgeordnete eine Altersversorgung von 67, 5 Prozent ihres "Gehalts" als Ruhegeld erhalten. Einen Beitrag für diese Altersversorgung müssen die Abgeordneten nicht zahlen!!

Zusätzlich zu den Diäten wird den Abgeordneten pro Monat ohne Nachweis von Einzelkosten eine steuerfreie Pauschale von 3782 Euro gezahlt. Mit ihr sollen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen - wie beispielsweise die Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis.

Bundestagsabgeordnte können wählen, ob sie gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichert sein wollen. Bei einer gesetzlichen Kasse übernimmt der Bundestag wie ein normaler Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Bei privat versicherten Abgeordneten gilt die so genannten Beihilfe wie sie bei Beamten üblich ist.


:mad:
 
aus der Diskussion: Diätenerhöhung gestoppt - Massive öffentliche Kritik
Autor (Datum des Eintrages): Schneewittchen  (20.05.08 21:46:41)
Beitrag: 8 von 18 (ID:34137624)
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