Fenster schließen  |  Fenster drucken

Nicht zu vergessen ...

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil“ betont, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden muss. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung. Dies ermöglicht dem Volk die wirksame Kontrolle seiner Vertreter. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Bundestagspräsidenten, die sich an der Entwicklung der Bezugsgrößen orientiert.




Weg mit diesem irrsinnigen Urteil ... :mad:
 
aus der Diskussion: Diätenerhöhung gestoppt - Massive öffentliche Kritik
Autor (Datum des Eintrages): StockFactory  (21.05.08 01:49:10)
Beitrag: 10 von 18 (ID:34138687)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE