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Wie im letzten Jahr 1 Euro Dividende.

aus dem elektr Bundesanzeiger


Unterschleißheim
ISIN DE 000 5632160
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
am 17. Juli 2008


Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG am Donnerstag, den 17. Juli 2008 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 85716 Unterschleißheim, Ohmstraße 4, Edisonpark Haus C, 3. Etage.


TAGESORDNUNG
der ordentlichen Hauptversammlung der
IC Immobilien Holding AG am 17. Juli 2008
am Sitz der Gesellschaft in 85716 Unterschleißheim,
Ohmstraße 4, Edisonpark Haus C, 3. Etage

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für die IC Immobilien Holding AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2007


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:


Der Bilanzgewinn der IC Immobilien Holding AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 in Höhe von Euro 2.925.250,94 wird in Höhe eines Teilbetrages von Euro 2.800.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und im Übrigen der Gewinnrücklage zugeführt.


Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Juli 2008.


3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.


5.

Wahl der Abschlussprüfer und der Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008


Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf zu Abschlussprüfern und Konzernabschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.


6.

Beschlussfassung über die Ermächtigung der IC Immobilien Holding AG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Ausschluss des Bezugsrechts und der Möglichkeit zum Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Die IC Immobilien Holding AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 ermächtigt, bis zum 31. Oktober 2008 eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Da die bisherige Ermächtigung vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2009 auslaufen wird, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden Betrag am Grundkapital in Höhe von Euro 270.000, das sind 9,642 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, zu erwerben.


Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei dürfen auf die erworbenen Aktien zusammen mit Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, oder die ihr gemäß den §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.


Diese Ermächtigung gilt bis zum 31. Oktober 2009. Die von der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 unter Punkt 6 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses neuen Ermächtigungsbeschlusses aufgehoben.
b)

Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.

(1)

Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer IC Immobilien Holding AG – Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
(2)

Beim Erwerb über eine öffentliche Kaufofferte kann die IC Immobilien Holding AG ein formelles Angebot veröffentlichen oder zur Abgabe von Angeboten öffentlich auffordern.



Im Falle einer öffentlichen Kaufofferte darf der Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs einer IC Immobilien Holding AG – Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Stichtag ist der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die öffentliche Kaufofferte. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Übersteigt die Zeichnung des Angebotes dieses Volumen, erfolgt die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien. Der Vorstand ist ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, als der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien erfolgt. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.


Fordert die Gesellschaft zur Abgabe von Angeboten, IC Immobilien Holding AG – Aktien zu verkaufen, öffentlich auf, so kann sie bei der Aufforderung eine Kaufpreisspanne festlegen, innerhalb derer Angebote abgegeben werden können. Die Aufforderung kann eine Angebotsfrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung während der Angebotsfrist erhebliche Kursbewegungen ergeben.


Bei der Annahme wird aus den vorliegenden Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs einer IC Immobilien Holding AG – Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Stichtag ist der Tag, an dem die Angebote von der IC Immobilien Holding AG angenommen werden.


Übersteigt die Anzahl der zum Kauf angebotenen Aktien das für den Ankauf vorgesehene Volumen, ist der Vorstand ermächtigt, das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, als die Annahme nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgt. Ebenso kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
c)

Der Vorstand wird ermächtigt,



mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktio-näre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern;


mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.


Sämtliche vorstehend genannten Ermächtigungen zur Verwendung der erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.


Mitteilung gemäß § 128 Abs. 2 Sätze 6 bis 8 AktG

Dem Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG gehört kein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter eines Kreditinstituts an.

Kein Vorstandsmitglied oder Mitarbeiter der IC Immobilien Holding AG gehört dem Aufsichtsrat eines Kreditinstituts an.

Folgendes Kreditinstitut hat innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren die zeitlich letzte Emission von Wertpapieren der IC Immobilien Holding AG übernommen:


NORDAKTIENBANK AG, Hamburg

Eine gemäß § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes meldepflichtige Beteiligung eines Kreditinstituts an der Gesellschaft ist uns nicht mitgeteilt worden.


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung
am 17. Juli 2008


Zu Punkt 6 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden

Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederausgabe eigener Aktien:

§ 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermöglicht es, aufgrund einer höchstens 18 Monate geltenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben.

Mit dem unter Punkt 6 der Tagesordnung (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts) vorgeschlagenen Beschluss der Hauptversammlung soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Rückkaufsermächtigung erworbene eigene Aktien für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte gegen Überlassung von Aktien zu verwenden. Durch diese Wiederausgabeermächtigung wird der Handlungsspielraum der Gesellschaft bei Unternehmenszusammenschlüssen oder dem Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen erhöht, ohne die Liquidität der Gesellschaft übermäßig zu strapazieren oder den Grad der Verschuldung in nicht wünschenswertem Maß zu erhöhen. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob die Wiederveräußerung oder die Überlassung von Aktien zum Zwecke des Unternehmenserwerbs und der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung des Interesses der bisherigen Aktionäre im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.

Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung, jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats einziehen können.


Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Von den insgesamt ausgegebenen 2.800.000 Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.800.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind gemäß § 16 der Satzung der IC Immobilien Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei dieser oder einer für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis


spätestens am 10. Juli 2008, 24:00 Uhr

schriftlich oder per Telefax zugegangen sein.

Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126 BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf 26. Juni 2008, 00:00 Uhr beziehen.

Die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises sowie etwaige Vollmachten sind wie folgt zu bewirken:
1)

per Post an


HV Connection GmbH
HV IC AG 2008
Bopserwaldstraße 40 G
70184 Stuttgart

oder
2)

per Telefax


Telefaxnummer : 07 11/86 02 02 11


Freie Verfügbarkeit der Aktien

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.


Vollmachten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Stimmrechtsvollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Wir bitten Sie Verständnis dafür zu haben, dass wir jedem Aktionär nur eine Eintrittskarte zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Bitte nutzen Sie für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen das mit der Eintrittskarte übersandte Formular, das ausgefüllt und unterschrieben bei der Gesellschaft frühestmöglich, spätestens am


15. Juli 2008, 18:00 Uhr

einzutreffen hat.

Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung eindeutiger Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Weisungen können nicht elektronisch erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.


Anträge

Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von § 126 AktG („Gegenanträge“) und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Postanschrift zu senden:


IC Immobilien Holding AG
Anträge zur HV 2008
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Telefax: 089/55 22 7 - 355

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach § 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung, also am 3. Juli 2008 bis 24:00 Uhr bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse


www.ic-group.de/Hauptversammlung

veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007, der Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 und der Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederausgabe eigener Aktien liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Sie können im Internet unter www.ic-group.de/Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der IC Immobilien Holding AG, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenfrei zugesandt.



Unterschleißheim, im Mai 2008

IC Immobilien Holding AG

Der Vorstand
Dr. Oscar Kienzle Claus Lehner



IC Immobilien Holding AG
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Telefon +49 (0) 89 55 22 7 - 0
Fax +49 (0) 89 55 22 7 - 355
www.ic-group.de
 
aus der Diskussion: IC Immobilien Holding AG und die REIT\'s
Autor (Datum des Eintrages): Muckelius  (04.06.08 16:06:23)
Beitrag: 7 von 111 (ID:34237142)
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