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Hab damit jetzt noch keine persönliche Erfahrung - hoffe es bleibt auch so- kenne aber jemanden der nach ZWÖLF Monaten im Elsaß schuldenfrei war - und das nur mit einer Postadresse dort. Das ganze nennt sich Faillite Civile und geht wohl nur in drei Departments.

"Die französische Variante “Frankreich Insolvenz” hingegen erlaubt Ihnen den Neustart in nur 12-18 Monaten.
Der Zivilkonkurs (faillite civile) ist eigentlich ein deutsches Gesetz aus dem Jahre 1877 und bezieht sich auf die Departements 57, 67 und 68 (Alsace-Moselle).
Durch die Wiedereingliederung dieser Verwaltungsbezirke in die französische Republik im Jahre 1918 ist der Zivilkonkurs ein Sonderfall im französischen Recht und nur in diesen Departements anwendbar (loi 670-1 code de commerce).

Der Zivilkonkurs ist ausschließlich für Privatschuldner aus der EU gedacht, d.h. es können nur private Verbindlichkeiten entschuldet werden. Wie auch in Deutschland zählen hierzu Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und Verbindlichkeiten, die, z.B. im Rahmen einer Geschäftsführertätigkeit für Bürgschaften aus Darlehen usw., übernommen wurden.

Ansonsten ähnelt der Zivilkonkurs dem deutschen Insolvenzverfahren weitestgehend, d.h. es können z.B. keine Strafgelder aus Rechtsverletzungen oder Unterhaltsleistungen entschuldet werden.

Sollten Ihre Verbindlichkeiten über € 150.000,—liegen und wirtschaftliche sowie persönliche Vorteile für Sie durch das verkürzte Verfahren entstehen, ist die französische Restschuldbefreiung mit Sicherheit eine attraktive Alternative zur deutschen Variante.

Der interessanteste Unterschied besteht in der Länge des Verfahrens. Der Zivilkonkurs verzichtet auf die sog. Wohlverhaltensphase, die nach deutschem Recht 6 Jahre ab Verfahrenseröffnung beträgt und die Restschuldbefreiung mit allen einhergehenden Unannehmlichkeiten auf insgesamt 7-8 Jahre ausdehnt.

In Frankreich hingegen dauert die Restschuldbefreiung ca. 12-18 Monate, je nach Dauer der Bearbeitungszeit der französischen Gerichte.

Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zivilkonkurses ist, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in diesen Departements haben, d.h auch dort formal über eine Wohnung verfügen (keine Briefkastenadresse). Ferner darf kein Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnet oder beantragt worden sein (Rechtssache C-1/04, EU-Urteil vom 17.1.2006). Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hingegen beeinträchtigt das Verfahren in Frankreich nicht. Durch die Wohnsitzverlegung nach Frankreich ist die deutsche Gerichtsbarkeit für Sie nicht mehr zuständig, d.h. Vollstreckungsversuche etc. erreichen Sie in Deutschland nicht mehr.

Es ist außerdem erforderlich, eine Arbeit in Frankreich nachweisen zu können. Hier bietet sich die Einstellung in einer französischen GmbH (SARL ) an, welche mit geringem Aufwand (kein Notar erforderlich) und einem Mindestkapital von 1 EURO gegründet werden kann."


Mittlerweile wird der "Lebensmittelpunkt" wohl genauer geprüft.

Allerdings haben sich in seinem Fall die Gläubiger als sehr verhandlungsbereit erwiesen, als sie von seiner neuen Adresse in Frankreich erfahren haben...
 
aus der Diskussion: Schuldenfrei durch Insolvenz im Ausland
Autor (Datum des Eintrages): MarginCall1  (06.06.08 12:22:45)
Beitrag: 5 von 8 (ID:34253297)
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