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Ich danke den Iren von Herzen für Ihr Nein zur Europäischen Verfassung:)




http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/846/176315/

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.

Gegen den Vertrag, der dies alles noch weiter forciert, bietet Gauweiler alle juristischen Instrumente auf, die es gibt: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung; dem Bundespräsidenten soll untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen, die Bundesregierung soll daran gehindert werden, die deutsche Zustimmung am Vertragsort zu hinterlegen, wie das zum Inkrafttreten des Werks notwendig wäre. Aussichtslos ist das alles nicht. Schon bei Gauweilers Klage gegen die EU-Verfassung hatte Bundespräsident Köhler angekündigt, das deutsche Zustimmungsgesetz erst zu unterzeichnen, wenn Karlsruhe entschieden hat.


328 Seiten Klageschrift
328 Seiten lang ist die Klageschrift, die der Nürnberger Ordinarius Karl Albrecht Schachtschneider erstellt hat; beigepackt ist ein hochkritisches 125-seitiges Gutachten über den "Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz", das Gauweiler von Dietrich Murswiek, Freiburger Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, hat ausarbeiten lassen.

Es handelt sich um schwergewichtige juristische Argumentation. Schachtschneiders Gedankengang kennt man partiell schon aus seiner Klageschrift gegen die EU-Verfassung: Er beklagt die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite. Murswiek stützt das alles mit furiosen Ausführungen, die das Klagerecht Gauweilers unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen.

In diesem Artikel ist das sogenannte Widerstandsrecht formuliert: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Dieses Recht "auf andere Abhilfe" fordert der Wissenschaftler beim höchsten deutschen Gericht ein.

Murswiek beruft sich dabei nicht auf das Widerstandsrecht als solches, sondern auf das diesem "vorgelagerte Recht auf Unterlassung von Handlungen, die eine Widerstandslage herbeiführen". Der Beschwerdeführer Gauweiler habe ein Recht auf "Verteidigung der objektiven Verfassungsordnung mittels Verfassungsbeschwerde".
 
aus der Diskussion: Die Demontage der Demokratie in Europa, importiert aus den USA
Autor (Datum des Eintrages): MrRipley  (13.06.08 20:13:35)
Beitrag: 3 von 3 (ID:34300351)
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