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[posting]34436697[/posting]Das Kindergeld beträgt in Deutschland gemäß § 66 Abs. 1 EStG für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich (Stand: 20. Dezember 2007). Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Soweit das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt, soll es der Familienförderung dienen.

Rechtsgrundlage für das Kindergeld ist für unbeschränkt Steuerpflichtige das Einkommensteuergesetz (§§ 31 f. und 62 ff. EStG), für beschränkt Steuerpflichtige [mit weiteren Voraussetzungen] das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
 
aus der Diskussion: Steinbrück: "Ja...ich habe zu heiß gebadet!"
Autor (Datum des Eintrages): Eurofuchs2  (04.07.08 10:22:04)
Beitrag: 16 von 85 (ID:34436905)
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