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[posting]34468942[/posting]jetzt aber mal langsam...
hier wurde nicht von einer zwangseindeckung wegen bonitätsüberschreitungen geschrieben, sondern wegen einer rückforderung von den emittenten oder von der bank!
die aktien können jederzeit vom broker zurückgefordert werden. evtl. weil sie der emittent zurückfordert oder weil die bank das shorten verbietet.
also das hat rein gar nichts mit unerfahrenheit zu tun oder mit bonitätsüberschreitung.
was natürlich nicht heißen soll das short selling kein heißes pflaster ist bzw. das es ein kinderspiel ist.
 
aus der Diskussion: Mega Abzocke! Strong Short! HD HYDROGEN!!! A0NDNG
Autor (Datum des Eintrages): sunshinedani  (09.07.08 12:13:15)
Beitrag: 115 von 881 (ID:34469057)
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