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Ich hab kein Astronomiestudium absolviert, um astronomische Beraterhonorare zu berechnen.
Wikipedia Stichwort privates Veräußerungsgeschäfte sagt "Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und können in das vorangegangene Jahr zurück- und das folgende Jahr vorgetragen werden." Es gibt dann noch eine "Anleitung zur Einkommensteuer" vom Finanzamt, in der unter dem Stichwort Verlustabzug die in Zeile 54 und 55 vorzunehmenden Einträge erläutert werden. Man kann demnach selbst wählen, welcher Teil der Verluste mit dem Vorjahr verrechnet werden soll, der Rest wird dann vorgetragen.
Falls sich daran ab 2008 etwas ändert, weiß es der Steuerberater wahrscheinlich auch noch nicht.
 
aus der Diskussion: Gewinne mit Verlusten verrechnen + Welche Transaktionskosten anrechenbar
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (20.07.08 20:47:17)
Beitrag: 4 von 15 (ID:34547052)
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