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@alle

Anscheinend gibt es doch noch Journalisten, denen es nicht nur um Schlagzeilen geht.

Die Vorgeschichte:
Es geht um ein Ermittlungsverfahren einer deutschen Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Schmiergeldzahlungen eines großen Konzerns in Höhe von 300 Millionen DM. Hintergrund ist die Auftragsvergabe zur Modernisierung eines Heizkraftwerkes. Im Rahmen der Ermittlungen w/Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung hat es gestern Durchsuchungen von Privat- und Büroräumen gegeben.

Dazu gibt es in einer Tageszeitung einen beachtenswerten Kommentar:

Überschrift: Kein Schuldbeweis

"So spektakulär die gestrigen Hausdurchsuchungen bei den... und in Privatwohnungen auch gewesen sein mögen:
Bis zum Beweis des Gegenteils gilt für alle Betroffenen weiter die Unschuldsvermutung. Allein aus einer Hausdurchsuchung auf Schuld zu schließen, entspricht einfach nicht unserem Rechtsverständnis. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass solche Aktionen der Staatsanwaltschaft auch wie das Hornberger Schießen ausgehen können.
Das ändert nichts an dem Aufsehen, das die staatsanwaltschaftlichen Aktivitäten erregt haben. Die Betroffenen müssen um ihren guten Ruf fürchten. Da nützt es ihnen auch nichts, dass Prüfungen der Innenrevision der.......und des Rechnungsprüfungsamtes der ........... keine Anhaltspunkte für krumme Geschäfte ergeben haben.
Nach den nun schon monatelangen, bislang jedoch nie bestätigten Verdächtigungen bietet die Untersuchung der Staatsanwaltschaft andererseits die Chance, einen Schlussstrich unter die ganze Sache zu ziehen - im Positiven wie im Negativen. Jetzt schon nach persönlichen Konsequenzen zu rufen, ist verfrüht............"

Allen noch einen schönen und sonnigen Tag
boertropi
 
aus der Diskussion: Ach was muß man doch von bösen Buben hören...
Autor (Datum des Eintrages): boertropi  (09.05.01 09:56:15)
Beitrag: 29 von 31 (ID:3482398)
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