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News - 16.09.08 08:41
Neue Regeln für Familienunternehmen

Bisher stellte die Umstellung der Rechnungslegung auf die International Financial Reporting Standards für Familienunternehmen keine echte Alternative dar. Mit der Überarbeitung der International-Accounting-Standard-Regel 32 ist jetzt aber auch für Nicht-Kapitalgesellschaften eine wesentliche Hürde gefallen, die bislang die Umstellung auf die internationalen Bilanzstandards deutlich erschwert hat.



DÜSSELDORF. Eine wesentliche Ursache der Ablehnung der International Financial Reporting Standards (IFRS) war bisher die Frage der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital gemäß der International-Accounting-Standard-Regel 32 (IAS 32).

Die Definition von Eigenkapital im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht ist für die Bilanzierung im IFRS-Abschluss in keiner Weise bindend. So führte die IAS-Regel 32 bei Nicht-Kapitalgesellschaften dazu, dass Gesellschaftereinlagen regelmäßig als Fremdkapital auszuweisen waren. Dies hatte zur Konsequenz, dass Familienunternehmen in der Rechtsform von Personengesellschaften oftmals ohne bilanzielles Eigenkapital dastanden.

Viele Familienunternehmen haben daher auf IFSR verzichtet. Gesellschaften, die in der Rechtsform einer OHG, KG oder GmbH & Co. KG organisiert sind, können nun aber aufatmen, denn die IAS-Regel wurde überarbeitet. Künftig können diese Unternehmen wie im Handelsrecht die Einlagen ihrer Gesellschafter auch nach IFRS als bilanzielles Eigenkapital ausweisen.

Das grundlegende Konzept der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital ist mit der Änderung zwar nicht verändert worden, aber es wurden Ausnahmetatbestände in den Standard aufgenommen. Die Neuregelung wird ab dem 1. Januar 2009 angewendet. Deutsche IFRS-Benutzer müssen jedoch noch die Übernahme in europäisches Recht abwarten.

Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass im Zusammenhang mit der Novellierung umfangreiche Angaben im Anhang geliefert werden müssen. So ist der mögliche Zahlungsmittelabfluss bei Kündigung der Gesellschaftereinlagen anzugeben. Die Ermittlung dieser Kennzahl wird in der Praxis noch zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass für Nicht-Kapitalgesellschaften mit der Überarbeitung des IAS 32 eine wesentliche Hürde gefallen ist, die bisher die Umstellung auf IFRS deutlich erschwert hat. Viele Familienunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können sich der Forderung nach international vergleichbaren Finanzinformationen ihrer Kunden, Lieferanten und Kapitalgeber nicht entziehen. Insofern ist der neue IAS 32 ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes, vor allem im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb um Eigen- und Fremdkapital.

Joerg Schoberth ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Geschäftsführender Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars Hemmelrath.



Quelle: Handelsblatt.com
 
aus der Diskussion: Unternehmenssteuerreform-Massenexodus droht!
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (16.09.08 09:47:55)
Beitrag: 41 von 51 (ID:35125316)
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