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Abgeordnetenpauschale
Keine Einwände gegen Steuerprivilegien
Die Parlamentarier müssen sich keine Sorgen um ihre steuerfreie Kostenpauschale machen: Der Bundesfinanzhof sieht dadurch den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt - und billigt den Mandatsträgern damit eine Sonderstellung zu.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat keine Einwände gegen die steuerliche Sonderstellung von Abgeordneten. Die Revisionen gegen Urteile in erster Instanz zu dieser Frage seien allesamt unbegründet und deshalb abgewiesen worden, teilte das höchste deutsche Finanzgericht am Donnerstag in München mit.

Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale von jährlich rund 45.000 Euro den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Sie hatten für sich eine ähnlich hohe Steuerbefreiung gefordert. "Das ist ein Selbstbedienungsladen", sagte Klägervertreter Hans-Peter Schneider. "Wir brauchen da eine Kontrolle." Schon in erster Instanz waren die Antragsteller damit jedoch nicht durchgekommen.

Die Zahlung von rund 3800 Euro im Monat dient den Abgeordneten als pauschale Abdeckung von Kosten für Reisen, die Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial oder Telefongespräche. Die Ausgaben müssen nicht nachgewiesen werden. Bei einem Erörterungstermin vor dem obersten deutschen Steuergericht vor drei Wochen hatte der Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff die Pauschale verteidigt. Sie sei geprägt vom Gedanken der freien Mandatsausübung und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.



FTD.de, 12:30 Uhr
© 2008 Financial Times Deutschland
 
aus der Diskussion: wer hat was anders erwartet?
Autor (Datum des Eintrages): Bernd_das_Brot  (02.10.08 14:09:55)
Beitrag: 1 von 4 (ID:35379186)
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