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Die Stellungnahmen zu den Verlusten des Studiogastes durch Lehman Brothers waren kennzeichnend für alle diese Studio-Diskussionen - sie sind im Detail nichtssagend und nicht hilfreich.

1. Kaum eine Klage wegen unzureichender Risiko-Information durch Vermittler im Privatgeschäft der
deutschen Kreditinstitute wird erfolgreich diese Verluste vermeiden können.

2. Die 10tausendfach nun entstehenden Vermögensschäden haben dabei nichts mit den vermittelten,
diversen Zertifikatskonstruktionen zu tun, denn diese trugen durchaus unterschiedliche Risiken von
absolut defensiv (z.B. kurzlaufende, niedrigverzinste Indexzertifikate mit hohen Barrierepuffern von
50% oder mehr) bis höchst spekulativ.

3. Die ganze Anlageklasse der Zertifikate trägt dagen ein für den Privatanleger vollkommen
unberechenbares Emittenten(Garanten-)Risiko, egal ob die eigentliche Zertifikat-Konstruktion
nun defensiv oder hoch spekulativ ist.

4. Die Genehmigung einer äußerst nachrangigen Darstellung dieses grundlegenden, unberechenbaren
Risikos aller Zertifikate in den Verkaufsprospekten durch die Bafin sowie eine ausschließlich auf die
Zertifikatfunktion nicht aber auf das generelle Emittentenrisiko ausgerichtete Risikoklassifizierung
durch die Bafin verursachte nun den möglichen Vermögensschaden sehr vieler Bundesbürger .

5. Es handelt sich also um einen generellen, systematischen Verstoß gegen die Verbraucher (hier-
Anleger-) Schutzgesetze, der durch die Bafin gefördert, wenn nicht gar verursacht wurde. Eine
Zivilklage gegen die Bafin hat aber ebenfalls so gut wie keine Chance.

Aus diesem Grunde müßte die Bundesregierung alle privaten Lehman-Zertifikat-Geschädigten
mit in die am Sonntag verkündete Deckungszusage einschließen. Die Bafin muß darüberhinaus
alle anderen Zertifikate umgehend in die höchste Risiko-Kategorie einstufen lassen. Das hätte zur
Folge, daß diese Papiere meistens nicht mehr in die individuell vereinbarten Risiko-Profilierungen
passen, der Vermittler dem Zeichner eine deutliche Veräußerungsempfehlung zukommen lassen
muß.

6. Die Garantin der Emittentin Lehman Brothers Treasury B.V. als Teil der Lehman Brothers
International (Europe), die Lehmann Brothers Holding Inc., befindet sich unter
US-Insolvenzschutz gem. Abschnitt 11 des US Insolvenzrechtes. Es stellt sich die Frage, ob
der Insolvenzverwalter die als wertlos eingestuften Absicherungspapiere des Unternehmens
ebenfalls zu einem noch festzustellenden, künstlich überhöhten Betrag an die US Regierung
verkaufen darf. Wenn ja, wäre der Restwert der noch in der Insolvenzverwaltung verbliebenen
Unternehmensteile wesentlich höher und damit für Übernahmen durch andere Institute
entsprechend attraktiver. Damit wäre zunächst der Bestand der Zertifikatzusagen erhalten.

Das alles scheint aber zur Zeit noch vollkommen offen zu sein. Es bräuchte hier dringend politische
und mediale Einflußnahme, um diese Rettungsmöglichkeit deutscher Anleger wahrscheinlicher
werden zu lassen. Stattdessen wird so getan, als wenn es hier überhaupt keine Chancen mehr gäbe
und einzig über Ursachen und zukünftige Verbesserungen schwadroniert statt den durch
lückenhaften Anlegerschutz Geschädigten aktiv zu helfen.
 
aus der Diskussion: Lehman Brothers Chapter 11 -> Auswirkung(en) auf deren Zertifikate
Autor (Datum des Eintrages): Hoffnung01  (06.10.08 13:48:21)
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