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Hallo evchen und marc

Grundsätzlich hat eine Zivilklage gegen den Berater immer dann aussicht auf erfolg, wenn sie auch begründet ist.
Es kommen zunächst vertragliche ansprüche in betracht. Ein Vertrag kommt aber nur zwischen dem Kunden und der Bank zustande. Mithin kommen Schadesersatzansprüch wegen plichtverletzung aus vertrag gegen einen berater als klagegegner nicht in betracht.

Es existieren natürlich deliktische Sachadesersatzansprüche gegen den Berater. Dies ist immer dann der Fall, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Leben, körper Freiheit, eigent
um oder ein sonstiges recht eines anderen widerrrechtlich verletzt. Jedoch wird der Vermögensschaden als solcher nicht geschützt.

Es kommt jedoch noch eine sittenwidriger vorsätzliche schädigung in betracht. Diese benötigt Vorsatz. Dieser mag bei manchen Beratern vorhanden gewesen sein. Er läßt sich im Prozess aber nicht nachweisen.

Somit sehen ansprüche gegen den Berater schlecht aus...

Darüberhinaus sind die Berater alle klamme Burschen die einen Mio - Schaden gar nicht ersetzen könnten.

Der solvente Klage Gegner lautet Bank, und zwar wegen vertraglicher Pflichtverletzung...oder aus dem WHP,
Die Pflichtverletzung ihrer Berater müssen sie sich zurechnen lassen....

Suche dringend einen Anwalt auf, der auf KapitalanlageRecht spezialisiert ist und klage! Genau das werde ich wohl auch tun.
 
aus der Diskussion: Lehman Brothers Chapter 11 -> Auswirkung(en) auf deren Zertifikate
Autor (Datum des Eintrages): daclaudio  (07.10.08 15:35:28)
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