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Klarer geht es doch eigentlich nicht:

Wertpapiere in Depots sind Eigentum des Kunden und können jederzeit herausverlangt oder auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden.

Die Bank verwahrt lediglich die Wertpapiere des Kunden, so dass eine Abdeckung über die Einlagensicherung nicht erforderlich ist.
 
aus der Diskussion: Einlagensicherung auf Anlagekonto /Depot gegeben? Bitte um Antworten
Autor (Datum des Eintrages): MurphysR  (10.10.08 04:52:53)
Beitrag: 8 von 12 (ID:35508096)
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